Änderungen im Vertrag von lissabon

Der Vertrag von Lissabon legt fest, dass die EU Befugnisse über die „Erhaltung der biologischen Meeresressourcen“ als Teil der GFP hat und sich die Macht mit den Mitgliedstaaten über den Rest der Fischereipolitik teilt. Von den sieben EU-Mitgliedstaaten, die den Euro derzeit nicht nutzen und keine Opt-out-Regelung haben, wird erwartet, dass sie dem Euro beitreten, aber nur, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Zu diesen Kriterien gehören: Inflation (die Art und Weise, wie sich die Preise im Laufe der Zeit ändern) und langfristige Zinssätze in diesem Land müssen in einer bestimmten Entfernung von den drei „leistungsstärksten“ Ländern in der EU liegen, die öffentlichen Finanzen müssen „solide und nachhaltig“ sein, die Wechselkurse müssen stabil sein. Der Vertrag von Lissabon besagt, dass Länder, die diese Anforderungen nicht erfüllen, den Euro nicht einführen müssen. 2020 ist das letzte Jahr, in dem das Vereinigte Königreich einen Beitrag zum EU-Haushalt leisten würde, vorausgesetzt, dass das Vereinigte Königreich aus der EU austritt und ein Austrittsabkommen vom Parlament verabschiedet wird. Es ist auch das Jahr, in dem der aktuelle Haushalt der EU zu Ende geht (diese laufen in der Regel in siebenjährigen Blöcken, und die Regeln um sie herum wurden durch den Vertrag von Lissabon geändert – allerdings keine spezifischen Beträge, die zu zahlen sind). Der Vertrag von Lissabon verwendet den Begriff „föderal“ nur bei der Beschreibung der Bundesrepublik Deutschland und (bei ein oder zwei Gelegenheiten) Auch Österreich und Belgien. Zu keinem Zeitpunkt wird im Vertrag das Jahr 2022 erwähnt. Die bei weitem wichtigste Erweiterung der EU-Zuständigkeit ist die Einbeziehung ausländischer Direktinvestitionen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU (Art.

207 Abs. 1 AEUV). Bislang waren Investitionen ein Bereich gemischter Kompetenz. Die EG hat Abkommen über Investitionen in Dienstleistungen ausgehandelt, wie z. B. in Modus 3 (Einrichtung) des GATS-Abkommens, und einige andere Aspekte der Investitionsliberalisierung, wie das GATT-Abkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen (TRIM), das bestimmte Anforderungen an die Investitionsleistung verbietet, aber die Mitgliedstaaten haben bilaterale Investitionsabkommen (BIT) ausgehandelt, um die Rückführung von Fonds und vor unlauterer oder unentgeltlicher Enteignung zu schützen. Die Beibehaltung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ausländische Direktinvestitionen hat dazu geführt, dass die EU im Gegensatz zu den USA keine umfassenden Investitionsbestimmungen für die Liberalisierung und den Investitionsschutz in präferenzielle Handelsabkommen aufgenommen hat. Diese erhebliche Ausweitung der EU-Zuständigkeit wirft einige wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vertragsänderungen auf (siehe Diskussion unten). Mit dem Vertrag von Lissabon (ToL) wird es drei wesentliche Änderungen geben: eine Erweiterung und Klärung der EU-Zuständigkeit, eine größere Rolle des Europäischen Parlaments (EP) und die Einbeziehung der Außen- und Investitionspolitik sowie der Außen- und Sicherheits-, Umwelt- und Entwicklungspolitik und der humanitären Hilfe in das nunmehr einheitliche europäische Auswärtige Handeln.