Tarifvertrag 2019 ig metall

Tariflohnzuschlag oder 8 Tage Urlaub • Im Juli 2019 erhalten Arbeitnehmer eine Zahlung von 400 Euro und einen jährlichen Tarifzuschlag von 27,5 % ihres Monatslohns. • Ab 2019 können Arbeitnehmer mit Kindern bis zum Alter von 8 Jahren oder Personen, die sich um Verwandte kümmern oder in ungesunden Arbeitszeitmodellen wie Schichtarbeit, alternativ den Tariflohnzuschlag in 8 Tage Urlaub umwandeln. Zwei dieser acht Tage werden vom Arbeitgeber bezahlt. Arne Meiswinkel, Generalbevollmächtigter der Volkswagen AG und Verhandlungsführer des Unternehmens in der Lohnrunde, sagt: „Die Corona-Krise stellte die Lohnparteien vor besondere Herausforderungen. In der Tarifrunde ging es auch darum, die Konsequenzen für Unternehmen und Arbeitnehmer in Grenzen zu halten und den Neustart bestmöglich vorzubereiten. Unter diesen Bedingungen ist die einzig richtige Antwort eine Schlussfolgerung auf Sicht: kurzfristig, mit dem Ziel, unsere wichtigen Projekte auch in schwierigen Zeiten voranzutreiben, und mit dem Ziel, pragmatische und realistische Lösungen für unsere Mitarbeiter zu finden, damit sie mit der Situation am besten umgehen können.“ Einführung einer zusätzlichen Jahresvergütung im Rahmen des Tarifvertrags: Ab August 2019 erhalten die Beschäftigten eine zusätzliche Jahresvergütung von 27,5 Prozent des Monatsgehalts. Neue Arbeitsumgebungen erfordern neue Lösungen: Statt die neue Einheit Connected Mobility Solutions als eigenständiges Startup auszulagern, hat Bosch mit der IG Metall einen innovativen Tarifvertrag ausgehandelt. Darüber hinaus besteht Einigkeit darüber, die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile für Angestellte bis zum 30. September 2020 im Rahmen einer Verhandlungspflicht neu zu ordnen. Dr. Karlheinz Blessing, ImVorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft zuständig für Personal, sagte: „Unsere Lohnvereinbarung ist effektiv auf dem Niveau der Metallindustrie. Das war für uns ein wichtiges Ziel, um die Wettbewerbsfähigkeit von Volkswagen zu sichern.

Gleichzeitig haben wir Volkswagen als Arbeitgeber deutlich attraktiver gemacht. Die zusätzliche Jahresvergütung im Rahmen des Tarifvertrags gibt den Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich entsprechend ihren Anforderungen für eine zusätzliche Vergütung oder Freizeit zu entscheiden. Darüber hinaus haben wir das betriebliche Altersversorgungssystem deutlich verbessert. Jeder unserer tarifgebundenen Arbeitnehmer wird die Auswirkungen auf seine Rente bemerken. Diese Verbesserung wird jüngeren Arbeitnehmern durch die längere Beitrags- und Zinsakkumulationszeit mehr zugute kommen.“ Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt den Plan der Regierung mit der Begründung ab, sie greife in den Grundsatz der freien Tarifverhandlungen ein und stelle die Kompetenz der Sozialpartner in Frage. Darüber hinaus ist der BDA der Ansicht, dass ein Mindestlohn die Zukunft der Berufsausbildung in schwächeren Wirtschaftssektoren und Regionen gefährden könnte. [8] Umrechnung der Zusatzzahlung ab 2019: Die Arbeitnehmer können die Zusatzzahlung in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung oder in Zeitgutschriften umwandeln. Anstatt die Zusatzzahlung zu erhalten, können Arbeitnehmer mit hohem Stress im Privatleben oder am Arbeitsplatz (Schichtarbeit, pflegebedürftige Pflegebedürftige, Kinder bis 10 Jahre) sechs Tage Urlaub nehmen. Für 2019 können die Mitarbeiter diese Option bereits in diesem Jahr ausüben. Nach einem Rückgang im dritten Quartal 2018 zeigte das BIP in Deutschland bis Anfang 2019 weder einen negativen noch einen positiven Trend. Experten gehen jedoch davon aus, dass die deutsche Wirtschaft weiter an Schwung verlieren wird. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat seine Wachstumsprognose für 2019 von 1,5% auf 1,2% angepasst.

[1] Der BDI argumentiert, dass die außenwirtschaftlichen Unsicherheiten gegenüber dem Vereinigten Königreich und den USA den deutschen Außenhandel belasten. Betriebliche Altersversorgung: Ab Juli 2019 wird statt des bisherigen Betrags von 27 € ein Betrag von 90 € pro Monat in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Ab Januar 2020 wird dieser Betrag auf 98 € pro Monat erhöht.